Abbau von Asbest
Abbau von Asbest
Wir haben seit dem 02.04.2004 die Genehmigung der Handwerkskammer Ulm Asbestzement Abzubauen und zu Entsorgen nach 15 a Abs. 3 Satz 3 der Gefahrstoff-Verordnung i.V.m den Technischen Regeln für Gefahstoffe TRGS 519 Nr. 2.7 mit Anlage 4 durch Bescheid vom 10.03.1999, AZ.: STO/Ab, 5534/5537.3 anerkannt.