Fehlgebrauch
Fehlgebrauch
Eine nicht bestimmungsgemäße Verwendung-also ein Fehlgebrauch-liegt insbesondere vor wenn:
Gegenstände in den Öffnungsbereich der geöffntetn Fenstern eingeklemmt werden.
Fenster oder Fenstertüren unkontrolliert z.B. durch Wind gegen die Fensterlaibung gedrückt bzw. auf und zugeschlagen werden. Dadurch könnten die Beschläge, die Rahmen oder sonstige Teile des Fensters beschädigt oder zerstört werden. Durch spezielle Zusatzbeschlagsteile kann ein definierter Öffnungsbereich eingehalten werden.
Zusatzlasten auf geöffnete Fenster oder Fenstertüren einwirken z.B. durch Anhängen, Abstüzen.
Beim Schließen von Fenstern oder Fenstertüren in den Falz zwischen Blendrahmen und Flügel gegriffen wird (Verletzungsgefahr).
Die Betätigungsgriffe nicht nut in Drehrichtung oder über den Drehanschlag hinaus betätigt werden.
Dadurch zwangsläufig entstehende fehlerhafte Zustände stellen keinen Mangel dar!!!