Glasbruch
Glasbruch
Glasbruch bei Flachglas (auch mit Wärmeschutz-Beschichtung) ist ein zufälliges, durch äußere Einflüsse entstandenes Ereignis, welches sofern es im Nutzerbereich entsteht nicht unter die Gewährleistung fällt und gegen entsprechende Prämien in der sog. Glasversicherung versichert werden kann.
Durch bestimmte Vorgänge oder Tätigkeiten kann die Glasbruchgefahr wesentlich erhöht werden, z.B. durch Bemalen, Beschichten, Bekleben, Hinterlegen von Scheiben , dichtes Herandrücken von Einrichtungsgegenständen, Anbringen von Innenliegenden Rollos Jalousien in sehr geringem Abstand und ohne Hinterlüftung ,Erschütterungen, Verwinden des Fensterflügels.
In allen diesen Fällen liegt in der Regel kein gewährleistungspflichtiger Mangel vor.
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